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Einwohnerkontrolle
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CH-Visum, noch Fragen?
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 30'000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen, Gebühr Fr. 61.00
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Fotomustertafel für ID
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ID, weitere Fragen
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Identitätskarte (IDK) für Schweizer
Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter).Den Normen der Fotomustertafel entsprechendes Passfoto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) und alte Identitätskarte mitbringen.
Gültigkeitsdauer
IDK Erwachsene: 10 Jahre
IDK Kinder bis 3 Jahre: 3 Jahre
IDK Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre
Gebühren
IDK Erwachsene: Fr. 70.00
IDK Kinder: Fr. 35.00
Ausstellungsdauer
ca. 10 Arbeitstage
Ausweisverlust
Der Verlust der IDK ist der Gemeindepolizei oder der Kantonspolizei zu melden. Für die Bestellung einer neuen IDK ist in diesen Fällen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige vorzulegen.
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Pass 10 (Kombiangebot Pass10 und Identitätskarte)
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Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann beim Passamt Aarau beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 ist notwendig. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich. Beantragung und Terminreservation ist möglich unter Tel. 062 835 19 28 oder www.schweizerpass.ch Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei de persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstelung des neuen Ausweises notwendingen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
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Provisorischer Pass
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Provisorischer Pass In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde, Passamt Aarau, Tel. 062 835 19 28, ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).
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Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen
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Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung) Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen.
Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis,das Familienbüchlein (wenn vorhanden), den Mietvertrag, den AHV-Ausweis sowie den Krankenkassenausweis, vorweisen. Ausländer müssen den Ausländerausweis, den Pass, den Arbeitsvertrag/Arbeitsbewilligung, den Mietvertrag, den Krankenkassenausweis und bei Zuzug aus anderem Kanton 2 Fotos mitbringen. Beim Wegzug/Umzug haben CH-Bürger den Niederlassungsausweis (Schriftenemfpangsschein) oder den Aufenthaltsausweis vorzuweisen / Ausländer müssen mit den den Ausländerausweis vorsprechen.
Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
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