AHV-Zweigstelle (SVA)
AHV/IV-Rente, Termin mit SVA-Gemeindezweigstelle vereinbaren AHV/IV-Rente reicht nicht aus
Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
AHV-Ausweis, Anmeldeformular AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Gemeindezweigstelle auf diesem Formular erforderlich.
AHV-Beiträge ohne Erwerb AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 445.00)
AHV-Beiträge, Anmeldeformular AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständig- erwerbender
Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich.
AHV-Beiträge, Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskasse, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.
AHV-Beiträge, Weitere Infos online bestellen AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
Anmeldeformular für Bezug AHV-Rente Pensionierung - Wo/wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?
Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der ASVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
Ergänzungleistungen, Provisorische Berechnung auf Anspruch Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistung
Ergänzungsleistungen, Merkblätter Rentnerinnen und Renter, die ein bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Hilflosenentschädigung, Merkblatt In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistung beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn
- sie in schwerem oder mittelschwerem Grad hiflos sind;
die hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung besteht.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Drittter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Pensionierung, Merkblatt flexibles Rentenalter Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Ein Merkblatt erhalten Sie bei der der SVA-Gemeindezweigstelle.
Rentenalter, Merkblatt Altersrenten Rentenalter
Männer ab dem 65. Altersjahr (Regelfall)
Bei Frauen liegt das Rentenalter bei 64 Jahren. Ein vorzeitiger Rentenbezu ist möglich.
Wegweiser der SVA "Wegweiser" zu allen Bereichen der Sozialversicherung