Fragen und Antworten zu ukrainischen Flüchtlingen

Wie erhalten ukrainische Flüchtlinge den Schutzstatus S?
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Alle einreisenden schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer müssen sich für den Erhalt des Schutzstatus über eines der Bundesasylzentren oder kantonalen Empfangsstellen registrieren. Dort werden die Reisepässe überprüft, biometrische Daten erhoben und Sicherheitsabklärungen getroffen.

  • Bundesasylzentrum Basel
    Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel
    Tel.  +41 58 482 12 82, Hotline  +41 58 482 12 82
  • Bundesasylzentrum Zürich 
    Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich
    Tel.  +41 58 480 14 80, Hotline  +41 58 480 14 80
  • Bundesasylzentrum Bern
    Morillonstrasse 75, 3007 Bern
    Tel.  +41 58 465 75 80, Hotline  +41 58 465 75 80


Können Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz privat untergebracht werden?
Ukrainerinnen und Ukrainer mit biometrischen Pässen können sich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist eine private Unterkunft ohne weiteres möglich. Danach müssen die Ukrainerinnen und Ukrainer ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln. Ist ihnen dies möglich, so steht einer weiteren Unterbringung bei Privaten nichts entgegen.

Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Wo kann man sein Angebot für die private Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern deponieren?
Das SEM arbeitet eng mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und der Organisation Campax zusammen: Gastfamilien für ukrainische Geflüchtete: Hier können Sie sich anmelden (fluechtlingshilfe.ch) oder Campax – make change happen (campax.ch)

Kontakt- und Anlaufstellen für Fragen
Die Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen (fluechtlingswesen@ag.ch) ist dabei, Fragen im Zusammenhang mit privater Hilfe zu sammeln und beantwortet Anfragen dazu. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ag.ch/fluechtlingswesen.

An die Adresse ukraine(at)sem.admin.ch können per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) ist zudem eine Telefon-Hotline im Aufbau. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch als möglich beantwortet.

Für Fragen, die den Kanton Aargau betreffen, steht eine Mail-Hotline unter ukraine(at)ag.ch zur Verfügung. Sie ist auch telefonisch unter 062 835 11 33 erreichbar.

Schutzräume, Kaliumiodid Tabletten und Asylwesen

Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine erhalten wir aus der Bevölkerung vermehrt Anfragen hinsichtlich Informationen zum Schutzraum, Kaliumiodid Tabletten und Unterbringung von Flüchtlingen.

Schutzräume
Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.

  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

Alle aktuellen Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS www.babs.admin.ch.

Kaliumiodid Tabletten
In der Schweiz erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 Kilometern um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, kostenlos eine Packung Kaliumiodid 65 AApot Tabletten. Es handelt sich um eine Vorsorgemassnahme. Diese Tabletten verhindern im Falle eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls mit Austritt von radioaktiven Stoffen die Anreicherung von Jod in der Schilddrüse.

Alle Ehrendingerinnen und Ehrendingen sollten mit einer Packung Kaliumiodid Tabletten versorgt sein. Wenn Ihre Tabletten abgelaufen sind, können Sie die abgelaufene Packung in der Apotheke eintauschen. Wenn Sie keine Tabletten zu Hause haben, melden Sie sich bitte beim Gemeindebüro: Tel. 056 200 77 00 oder info(at)ehrendingen.ch.

Die Tabletten sind lediglich für den Notfall bestimmt und dürfen im Ereignisfall nur auf Anordnung der zuständigen Behörden eingenommen werden.

Kontakt: www.kaliumiodid.ch, Tel. 031 380 79 77, Mail kaliumiodid-versorgung(at)awo.ch

Asylwesen
Das Asylwesen in der Schweiz wird in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert, die die Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinden betreffen. Endet das Asylverfahren mit einer vorläufigen Aufnahme als Ausländerin oder Ausländer (Ausweis F), werden die Personen den Gemeinden zugewiesen und in Gemeindeunter­künften platziert.

Der Gemeinderat nimmt seine Pflichten in der Asylpolitik wahr und stellt aktuell die Unterbringung der Asylsuchenden in gemeindeeigenen Liegenschaften sicher. Bei erhöhtem Unterbringungsbedarf hat er auch schon in der Vergangenheit zusätzlich Wohnungen gemietet. Damit sich die Gemeinde Ehrendingen bei einer allfälligen Flüchtlingswelle aus der Ukraine schnell organisieren kann, bitten wir interessierte Vermieter/-innen mit freien Wohnungen in Ehrendingen sich beim Sozialdienst telefonisch unter 056 200 77 90 oder per Mail an sozialedienste(at)ehrendingen.ch zu melden.

Für Ihre Mithilfe und Solidarität danken wir Ihnen bestens.