Ende Oktober 2025 wurden die ersten Neubewertungen der Grundstücke (Steuerwert und Eigenmietwert) verschickt. Somit werden alle Liegenschaftsbesitzer eine neue Schätzungsverfügung mit Gültigkeit ab der Steuerperiode 2025 erhalten.
Was ändert sich? Der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum wird künftig auf 62% der Marktmiete festgelegt. Die Vermögenssteuerwerte von Immobilien werden auf einer aktuellen Marktwertbasis neu bestimmt – die bisherige von 1998 wird durch Daten aus dem zweiten Quartal 2024 ersetzt. Das Bewertungsverfahren wird modernisiert. Anstelle individueller Objektbesichtigungen werden künftig statistisch ausgewertete Kauf- und Mietpreise im Vergleichswertverfahren genutzt.
Betroffene und Verfahren. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Aargau sind von der Revision betroffen. Aktive Schritte sind seitens der Betroffenen nicht erforderlich – die neuen Schätzungswerte werden automatisch zugestellt.
Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Durch die Anpassung kann sowohl der steuerbare Eigenmietwert als auch der Vermögenssteuerwert steigen. Die genauen Auswirkungen variieren je nach Einzelfall.
Warum jetzt? Die jetzige Revision basiert auf zwei wesentlichen Faktoren. Zum einen bestand Handlungsbedarf, weil die letzte umfassende Schätzung von 1998 stammt und die Immobilienpreise seitdem stark gestiegen sind. Zum andern musste der Kanton auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes reagieren, das eine gesetzeskonforme Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung forderte.
Ausblick. Auch wenn die Volksabstimmung vom 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwertes beschlossen hat, bleibt die aktuelle Regelung bis mindestens Steuerjahr 2028 bestehen. Die neu festgelegten Schätzungs- und Veranlagungswerte behalten ihre Gültigkeit bis dahin.
Auskünfte. Informationen und Erläuterungen finden Sie im Merkblatt «Versand Schätzungsverfügungen 2025» sowie im Informationsblatt zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau, welche der Verfügung der neuen Schätzungswerte beigelegt waren. Für schätzungstechnische Fragen und detaillierte Auskünfte zu den Neuschätzungen steht Ihnen die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes zur Verfügung (Tel.: 062 835 27 45, E-Mail: grundstueckschaetzung(at)ag.ch). Falls Sie Unstimmigkeiten bei der Aufteilung des Eigenmietwertes oder des Steuerwertes feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindesteueramt der Liegenschaftsgemeinde.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ag.ch/anb25.