Leinenpflicht und Hundesteuer 2024

Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Mai die jährlichen Hundesteuerrechnungen verschickt werden. Die Gebühren bleiben unverändert bei CHF 120.00 pro Hund. Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter allfällige Änderungen (neuer Hund, verstorbener Hund, Halterwechsel, etc.) dem Gemeindebüro per Mail an info@ehrendingen.ch oder telefonisch unter 056 200 77 00 umgehend mitzuteilen.

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