Aktuell

Der Gemeinderat hat zu Beginn der neuen Amtsperiode 2022/2025 mit dem Planungsbüro Metron AG, Brugg, eine Auslegeordnung der BNO vorgenommen. An den Strategietagen Ende März 2022 hat er das weitere Vorgehen festgelegt. Unter Einbezug der Bevölkerung wird die Zentrumsentwicklung diskutiert und erarbeitet. Dazu wird eine Echogruppe bestehend aus verschiedenen Interessevertreter/innen einberufen, welche an zwei Abend­veranstaltungen im Sommer und Herbst tagt. Im Winter ist ein Partizipationsanlass mit der Bevölkerung geplant.

Echogruppe
Die Echogruppe setzt sich aus unterschiedlichen Personengruppen zusammen und wird unteranderem eine SWOT-Analyse, den Zielkatalog, die Regionszugehörigkeit sowie die Strategie diskutieren. Die erste Sitzung findet am 19. Mai 2022, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal Unterdorf ein. Die eingeladenen Personen erhalten eine persönliche Einladung.
Die zweite Sitzung der Echogruppe findet am Abend des 18. August 2022 statt.

Hier finden Sie den Bericht zur ersten Sitzung der Echogruppe vom 19. Mai 2022.

Hier finden Sie den Bericht zur zweiten Sitzung der Echogruppe vom 18. August 2022.

Hier finden Sie den Bericht zum Partizipationstag vom 3. Dezember 2022

Partizipation 03.12.2022
Die Resultate aus der Echogruppe werden am Samstag, 3. Dezember 2022, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr, der Bevölkerung vorgestellt und diskutiert. Der Anlass findet im Mehrzweckhalle Lägernbreite statt. 

 

Gemeindeversammlung

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung über die BNO-Revision musste aufgrund der Corona-Pandemie zweimal verschoben werden. Im März 2021 hat der Gemeinderat das Forum 5420 lanciert, um die Bevölkerung nochmals umfassend über die BNO-Revision sowie über den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) zu informieren. Das Forum 5420 stiess auf hohes Interesse und es entstand ein interessanter Austausch mit der Bevölkerung. Hier finden Sie die Informationen zum Forum 5420.

Die Einwohner­gemeindeversammlung vom 22. November 2021 hat ein Zusatzkredit für die Überarbeitung der aktuell geplanten neuen BNO und des KGVs in der Höhe von CHF 60'000 genehmigt.

Die Unterlagen der Aktenauflage (Stand Oktober 2020) können unter untenstehendem Link eingesehen werden:
Link Aktenauflage
Informationsbroschüre

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat reichte Ende November 2018 dem kantonalen Baudepartement die Nutzungsplanrevision zur abschliessenden Prüfung ein. Der abschliessende Vorprüfungsbericht liegt seit dem 06.02.2020 vor. Nach erfolgter Prüfung durch den Kanton wird das im Baugesetz vorgeschriebene demokratische Verfahren für den Erlass der Nutzungspläne (§§ 22 BauG) durchgeführt, welches den Rechtschutz gewährleistet. Betroffene konnten bis am 26. Juni 2020 gegen die öffentlich aufgelegten Pläne Einwendungen erheben. Am 08.09.2020 informierte der Gemeinderat über den aktuellen Stand. Hier finden Sie die PowerPoint Präsentation. Der Gemeinderat wird an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung die Genehmigung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland beantragen. Das Durchführungsdatum ist noch offen.

Argumente der Gegner/-innen

Petition “Und jetzt?”

Unter www.forum5420petition.ch finden Sie die Argumente der Gegner/-innen.

Allgemeines zum Verfahren

Die Erarbeitung und Verabschiedung der allgemeinen Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Gemeinderat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes). Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.

Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans übereinstimmen. Dabei ist insbesondere auf eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu achten.

Das im Baugesetz vorgeschriebene demokratische Verfahren für den Erlass der Nutzungspläne (§§ 22 ff. BauG) gewährleistet den Rechtsschutz. Betroffene können gegen die öffentlich aufgelegten Pläne Einwendungen erheben und gegen die Beschlüsse Beschwerden führen. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat werden die allgemeinen Nutzungspläne rechtskräftig.

Wor­um geht es?

Die allgemeinen Nutzungspläne sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Sie sind auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten und haben alle privaten und öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung zu berücksichtigen.

Mit dem Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Ober-Ehrendingen und Unter-Ehrendingen zur Gemeinde Ehrendingen im Jahre 2006 wurde in einem ersten Schritt die Bau- und Nutzungsordnung angepasst und an der ersten gemeinsamen Einwohnergemeindeversammlung am 21. November 2005 beschlossen. Die Zusammenführung der Zonenplanungen wurde auf den Zeitpunkt der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Aussicht gestellt.

Die Nutzungsplanung ermöglicht es der Gemeinde, die in einem räumlichen Entwicklungsleitbild erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümer­verbindlich festzulegen. Eine zukunftsweisende Nutzungsplanung gibt der Gemeinde die Chance, Entwicklungen zu lenken und ihnen nicht hinterherzulaufen.

Zur Vorbereitung einer Nutzungsplanungsrevision wurde ein Projekt „Zukunftswerkstatt" als informelles Verfahren gewählt. Die Einwohnergemeindeversammlung beschloss am 18. Juni 2012 einen Kredit für das Projekt „Zukunftswerkstatt". Dieses Projekt wurde mit Mitgliedern von Behörden und Kommissionen sowie interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern am 24. November 2012 und am 09. März 2013 umgesetzt. Die Ergebnisse liegen vor. Es soll ein Ortsplanungsleitbild mit einer Sammlung raumplanerischer und sozialer Aspekte für die Zukunft von Ehrendingen als Gemeinde in unmittelbarer Nähe zu urbanen Zentrumsgebieten sein. Dabei sollen die planungsrelevanten Aspekte in die Gesamtrevision der Nutzungsplanung einfliessen.

Der Planungsprozess wurde in den Jahren 2012/2013 mit der Zukunftswerkstatt „Ehrendingen 2030“ gestartet. Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2013 hat einen Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision Nutzungsplanung Baugebiet und Kulturland genehmigt und damit den Gemeinderat mit einer umfassenden und spannenden Aufgabe für die nächsten Jahre beauftragt. Seit 2014 erarbeiteten der Gemeinderat, die Planungskommission und das Planungsbüro arcoplan klg, Ennetbaden, den Zonenplan und den Kulturlandplan mit dazugehöriger Bau- und Nutzungsordnung für die Gemeinde.

Die Allgemeine Nutzungsplanung (Zonenplanung) umfasst:

  • Bauzonenplan (BZP) – Teil des Planwerks, welcher sich mit der Siedlung befasst;
  • Kulturlandplan (KLP) – Teil des Planwerks, welcher sich mit dem Kulturland befasst;
  • Bau- und Nutzungsordnung – Bau- und Nutzungsvorschriften über das Siedlungsgebiet und das Kulturland.

Mit der Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung werden die bis heute getrennt geführten Bauzonen- und Kulturlandpläne zusammengeführt. Zudem wird die Bau- und Nutzungsordnung der neuen kantonalen Gesetzgebung (Baugesetz und Bauverordnung) sowie den neuen Begriffen und Messweisen der „Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) angepasst.

Im Zusammenhang mit der im Rahmen der Gesamtrevision erforderlichen regionalen Abstimmung von Siedlung und Verkehr soll als behördenverbindliches Planungsinstrument ein kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet werden. Dieser Plan ersetzt den bisherigen Verkehrsrichtplan.

Die vom Gemeinderat eingesetzte Planungskommission ist beratend tätig und wird durch das externe Planungsbüro Planungsbüro RC Renato Costamagna in Arbeitsgemeinschaft mit ARCOPLAN, beide Ennetbaden, für die Planungsarbeiten geleitet.

Die Kreisplanerin und die Kreisplaner der beiden Sektionen Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung des Kantons Aargau beraten und unterstützen die Gemeinden und Planungsbüros bei der Ausarbeitung und im Verfahren. Sie prüfen in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen die Unterlagen auf Rechtmässigkeit, Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen.

Informationsbroschüre

Hier können Sie die umfassende Informationsbroschüre zur BNO-Revision herunterladen.

Organisationsschema

Hier sehen Sie das Organisationsschema.

KGV - Kom­mu­na­ler Ge­samt­plan Ver­kehr

Mit dem Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Ober-Ehrendingen und Unter-Ehrendingen zur Gemeinde Ehrendingen im Jahre 2006 wurde in einem ersten Schritt die Bau- und Nutzungsordnung angepasst und an der ersten gemeinsamen Einwohnergemeindeversammlung am 21. November 2005 beschlossen. Die Zusammenführung der Zonenplanungen wurde auf den Zeitpunkt der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Aussicht gestellt und ist nun in Bearbeitung. In Abstimmung mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erarbeitet die Gemeinde einen Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV). Als zentrales Verkehrsplanungsinstrument der Gemeinde soll dieser Aussagen machen zu einem funktionsfähigen und wesensgerechten Strassennetz, zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr, zu attraktiven Fuss- und Veloverkehrswegen und zu verkehrsberuhigenden Massnahmen in den Quartieren. Der Verkehrsrichtplan 2009 der Gemeinde Ehrendingen bildet eine wichtige Grundlage. Die Inhalte des Verkehrsrichtplanes werden in den KGV integriert.

Die Entwicklung des KGV wird von einer Arbeitsgruppe begleitet, der folgende Mitglieder angehören:
• Urs Burkhard Vizeammann Ehrendingen (Vorsitz bis 31.12.2017)
• Markus Frauchiger Vizeammann Ehrendingen (Vorsitz ab 01.01.2018)
• Petra Kamber Verkehrskommission Ehrendingen
• Hans-Jürg Amann Verkehrskommission Ehrendingen
• Marco Wirsching Leiter Bau Planung Umwelt Gemeinde Ehrendingen
• Renato Costamagna Ortsplaner, arcoplan

Ab­lauf und Auf­bau

Der KGV ist ein behördenverbindliches und verwaltungsanweisendes strategisches Führungsinstrument, das die verkehrs- und siedlungspolitischen Absichten der Gemeinde in den nächsten 15 bis 20 Jahren aufzeigt und das als Grundlage für entsprechende Koordination zwischen allen Akteuren dient. Der Kongruenz von politischen Zielvorstellungen und den Zielen des KGV ist über die einzelnen Legislaturperioden hinaus Beachtung zu schenken.

Der KGV ist nicht statisch, sondern er soll im Rahmen des institutionalisierten Controllings periodisch überprüft und wenn nötig an die veränderten Bedürfnisse angepasst werden.

Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022/2025 wird den KGV zu Beginn der Legislatur überprüfen.

KGV Eh­ren­din­gen

Den KGV der Gemeinde Ehrendingen finden Sie hier.

Mas­ter­plan 2022 - 2032

Der Gemeinderat der Amtsperiode 2018/2021 hat die Erarbeitung eines Masterplans als Legislaturziel gesetzt. Er hat Ende März 2021 in seinen Strategietagen den Masterplan überarbeitet und an der Sitzung vom 31. Mai 2021 aktualisiert. Im Sinne der Transparenz wurde der Masterplan an verschieden Informationsveranstaltungen der Bevölkerung öffentlich kommuniziert. Das vorliegende Dokument fasst diese Informationen zusammen. Das aktuelle Dokument können Sie mit dem untenstehenden Link downloaden.

Masterplan Ehrendingen (Stand 31.05.2021)

Der Masterplan ist nicht rechtsverbindlich und stellt lediglich ein informelles Planungsinstrument für den Gemeinderat dar. Der Masterplan wurde parallel zur BNO Revision erarbeitet. Die neue BNO ebnet das Tor zur grünen Wiese. Der Masterplan zeigt auf, wie sich Ehrendingen aufgrund der erarbeiteten BNO raumplanerisch entwickeln kann. Er zeigt Möglichkeiten auf.

Der Gemeinderat der Amtsperiode 2022/2025 wird den Masterplan zu Beginn der Legislatur überprüfen