Amtliche Publikationen

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde werden regelmässig in der Rundschau publiziert. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Donnerstag und wird an alle Haushaltungen verteilt.

Frühere Ausgaben der Rundschau können im Archiv abgerufen werden.

Veröffentlichung Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026, veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung 22. Juni 2026

1 Protokoll vom 17. November 2025 – Genehmigung

2 Rechenschaftsbericht 2025 – Genehmigung

3 Jahresrechnung 2025 – Genehmigung

4 Erhöhung Stellenplan Abteilung Finanzen von 250% um 30% auf 280% – Genehmigung

5 Kreditabrechnung Gemeindestrassen / Sanierungen 2020 – 2022, – Genehmigung

6 Teilrevision Satzungen Gemeindeverband Regionales Altersnetzwerk Surbtal / Studenland (RAS) – Genehmigung

7 Zubringer Landstrasse / Hofwiesstrasse – Anpassung Einlenker. Verpflichtungskredit CHF 260'000  – Genehmigung

8. Ersatzmassnahme Hochwasserschutz und Verlegung Schürbach Verpflichtungskredit Gemeindeanteil) CHF 2'440'000 (Gesamtprojekt Kosten CHF 4'065'000)  Genehmigung

9 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Zusatzkredit CHF 135'000 – Genehmigung

10 Entlassung aus der Gestaltungsplanpflicht Gebiet «Böndlern» – Genehmigung

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, welches gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und § 8 der Gemeindeordnung von Ehrendingen von 1/10 der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation in der Rundschau vom 25. Juni 2026 ergriffen werden kann. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026, 12.00 Uhr

Ehrendingen, 23. Juni 2026

GEMEINDERAT EHRENDINGEN

Veröffentlichung Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der nachfolgenden Gemeindeversammlung veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung 19. Juni 2026

  1. Protokoll vom 13. Juni 2025 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2025 – Zustimmende Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
  4. Anschaffung von drei Kompotois über CHF 19'000.- – Genehmigung
  5. Budget 2027 – Genehmigung

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, welches gestützt auf §  9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden und § 8 der Gemeindeordnung von Ehrendingen von 1/10 der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation in der Rundschau vom 25. Juni 2026 ergriffen werden kann. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026

Ehrendingen, 22. Juni 2026

GEMEINDERAT EHRENDINGEN

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros Ehrendingen für den Rest der Amtsperiode 2026/2029

Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 27. September 2026

Katharina Amann hat infolge Wegzuges aus der Gemeinde den Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros auf Ende Juli 2026 mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung hat dem Demissionsgesuch entsprochen.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wird auf Sonntag, 27. September 2026 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ehrendingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 14. August 2026, 12:00 Uhr einzureichen.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, wonach im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Ehrendingen, 7. Juli 2026

WAHLBÜRO EHRENDINGEN