Die amtlichen Publikationen der Gemeinde werden regelmässig in der Rundschau publiziert. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Donnerstag und wird an alle Haushaltungen verteilt.
Frühere Ausgaben der Rundschau können im Archiv abgerufen werden.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ehrendingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können im Gemeindebüro, Brunnenhof 6, bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Ehrendingen wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet gleichzeitig wie die Gemeinderatswahlen statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auf demselben Wahlzettel die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Diese Regelung gilt nicht für die Erneuerungswahl des Gemeinderates, wofür in jedem Fall ein Urnengang durchgeführt werden muss.
Ehrendingen, 5. Juni 2025
WAHLBÜRO EHRENDINGEN
Anmeldeformular | |
---|---|
Anmeldung Gemeinderat | Download Formular |
Anmeldung Gemeindeammann | Download Formular |
Anmeldung Vizeammann | Download Formular |
Anmeldung Finanz- und Geschäftsprüfungskommission | Download Formular |
Anmeldung Steuerkommission | Download Formular |
Anmeldung Ersatzmitglied Steuerkommission | Download Formular |
Anmeldung Stimmenzählende | Download Formular |
Anmeldung Ersatz-Stimmenzählende | Download Formular |
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung 16. Juni 2025
1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18.11.2024 - genehmigt
2 Rechenschaftsbericht 2024 - Kenntnisnahme
3 Jahresrechnung 2024 - genehmigt
4 Bildung einer Vorfinanzierung für den Neubau des Mehrzweckgebäudes Lägernbreite Raum3 - Sport, Kultur, Schule - genehmigt
5a Mehrzweckgebäudes Lägernbreite Raum3. Baukredit CHF 20'280'000 - genehmigt
5b Einstellhalle Mehrzweckgebäudes Lägernbreite Raum3. Parkierung zur Entlastung des Oberdorfes. Baukredit CHF 3'500'000. - genehmigt
5c Photovoltaikanlage Mehrzweckgebäudes Lägernbreite Raum3 - Sport, Kultur, Schule. Produktion erneuerbare Energie. Baukredit CHF 380'000. - genehmigt
6 Verpflichtungskredit Studie Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorfstrasse, CHF 52'000 - Rückweisung
7 Verpflichtungskredit Studie Betriebs- und Gestaltungskonzept Mühleweg, CHF 50'000 - Rückweisung
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, welches gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und § 8 der Gemeindeordnung von Ehrendingen von 1/10 der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation in der Rundschau vom 20. Juni 2025 ergriffen werden kann. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.
Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juli 2025
Ehrendingen, 17. Juni 2025
GEMEINDERAT EHRENDINGEN