Amtliche Publikationen

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde werden regelmässig in der Rundschau publiziert. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Donnerstag und wird an alle Haushaltungen verteilt.

Frühere Ausgaben der Rundschau können im Archiv abgerufen werden: https://www.e-journal.ch/rundschau/

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Ehrendingen, 23. Juli 2024

GEMEINDERAT EHRENDINGEN

Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission Ehrendingen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 20. Oktober 2024

Slaven Jovicic hat infolge Wegzugs aus der Gemeinde den Rücktritt als Mitglied der Steuerkommission auf Mitte Juli 2024 mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung hat dem Demissionsgesuch entsprochen.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wird auf Sonntag, 20. Oktober 2024 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ehrendingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 6. September 2024, 12:00 Uhr einzureichen.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, wonach im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Ehrendingen

Veröffentlichung Beschlüsse Gemeindeverband ARA Oberes Surbtal

Der Vorstand hat am 20. Juni 2024 folgende, dem fakultativen Referendum unterliegenden, Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Rechnung 2023
  2. Genehmigung Budget 2025

Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 16 Abs. 1 der Satzungen von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von mindestens einem Viertel der Gemeinderäte der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum ergriffen werden.

Die Unterlagen zu den Beschlüssen können zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 08. September 2024

Ehrendingen, 11. Juli 2024

ARA OBERES SURBTAL