Iden­ti­täts­kar­te

Für die Beantragung einer Identitätskarte müssen Sie persönlich am Schalter des Gemeindebüros vorsprechen (Minderjährige und Bevormundete in Begleitung der gesetzlichen Vertretung). Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Bisherige Identitätskarte
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als drei Monate), siehe Fotomustertafel
- Bei Ausweisverlust: Verlustanzeige (erhältlich bei jeder schweizerischen Polizeistelle)

Getrennt lebende und gemeinsam sorgeberechtigte Eltern haben zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligungserklärung
- Pass oder Identitätskarte im Original der begleitenden sorgeberechtigten Person
- Pass oder Identitätskarte im Original oder Kopie der nicht begleitenden sorgeberechtigten Person
  (bei der Kopie muss die Unterschrift ersichtlich  sein)

Das Passfoto für die neue IDK können Sie direkt beim Gemeindebüro erstellen lassen. 

Die Gebühren für die neue Identitätskarte sind bei der Beantragung zu begleichen.

Die Lieferfrist für die Identitätskarte beträgt maximal 10 Arbeitstage.

Pass 10 und Kom­bi­an­ge­bot (Pass 10 und Iden­ti­täts­kar­te)

Der Pass 10 und das Kombiangebot können via Internet (Onlinebestellung) oder telefonisch beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder erhalten Sie direkt beim Ausweiszentrum Aargau.

Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann beim Pass- und Patentamt Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder erhalten Sie direkt beim Ausweiszentrum Aargau.