Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / BNO

Zweite öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe der Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung BNO) gemäss § 24 Abs. 1 BauG vom 25. Mai bis 26. Juni 2020 ein erstes Mal öffentlich auf. Die dabei eingegangenen Einwendungen hat der Gemeinderat mit jeweiligem Entscheid abgehandelt. Die einschränkenden Coronamassnahmen verhinderten die Durchführung der Einwohnergemeindeversammlungen vom 26. Oktober 2020 und 28. Mai 2021, und damit auch die für diese Versammlungen geplante Beschlussfassung über die revidierte Nutzungsplanung.

Aus verschiedenen Gründen (s. Ziffer 1.1 ff Planungsbericht in der öffentlichen Auflage) beschloss der Gemeinderat eine Nachbearbeitung der Planungsgrundlage unter Einbezug der Bevölkerung/Interessengruppen. Daraus haben sich Änderungen ergeben (s. Kapitel 3 Planungsbericht in der öffentlichen Auflage), die eine zweite öffentliche Auflage erforderlich machen. 

Die überarbeiteten Entwürfe mit Erläuterungen sowie der zweite kantonale Vorprüfungsbericht zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland liegen erneut auf, vom 8. Juni bis am 8. Juli 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Unterdorf, Brunnenhof 6, und können auch über den untenstehenden Link eingesehen werden. 

Bestandteil dieser zweiten öffentlichen Auflage sind ausschliesslich die gegenüber der ersten Auflage vorgenommenen Änderungen und nur gegen diese kann im Rahmen der zweiten öffentlichen Auflage Einwendung erhoben werden. 

Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Unterschriebene Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. 

Zur Information und für Fragen finden folgende Sprechstunden mit dem Gemeinderat und dem Projektplaner statt:

  • Donnerstag, 11. Juni 2026, 19.00 bis 20.30 Uhr
  • Donnerstag, 18. Juni 2026, 19.00 bis 20.30 Uhr 

Ort: Gemeindehaus Unterdorf, Brunnenhof 6, Ehrendingen

Hier kommen Sie zur elektronischen Aktenauflage.

Aktueller Verfahrensstand

5. August 2024                  Verabschiedung des Entwicklungsrichtplans durch den Gemeinderat

4. September 2024           Präsentation des Entwicklungsrichtplans an der Info Veranstaltung

13. Februar 2025               Versand an Kanton zur 2. Vorprüfung

22. Januar 2026                 Erhalt 2. Vorprüfungsbericht des Kantons

Februar - Mai 2026           Überarbeitung / Anpassung der Unterlagen (metron AG)

8. Juni - 8. Juli 2026           2. öffentliche Auflage

ca. Herbst 2026                ausserordentliche Gemeindeversammlung

Ausgangslage

Die Gemeinde Ehrendingen hat in einem mehrjährigen Planungsprozess eine Gesamtrevision der Ortsplanung durchgeführt. Im Mai 2020 waren die Unterlagen dann soweit vollständig, dass die öffentliche Auflage der Revision-Unterlagen durchgeführt werden konnte. Die aus dieser Auflage eingegangenen Einwendungen wurden behandelt und die Ortsplanungsrevision für die an der Gemeindeversammlung im Oktober 2020 vorgesehene Abstimmung bereinigt. Aufgrund der sich im Herbst verschärfenden pandemischen Lage konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht wie geplant durchgeführt werden und die Vorlage musste in den Mai 2021 verschoben werden.

Anfang 2021 wurde der Gemeinde Ehrendingen ein von 277 Personen unterschriebenes Petitionspapier überwiesen, in welchem grundlegende Ansätze der Ortsplanung kritisiert oder Präzisierungen/Anpassungen verlangt wurden. Insbesondere wurde der Einbezug der Bevölkerung bzw. die fehlende öffentliche Debatte kritisiert.

In der Folge hat sich der Gemeinderat Ehrendingen dazu entschlossen, die Ortsplanungsrevision nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode vor die Gemeindeversammlung zu bringen. Es sollen nun zuerst alle erforderlichen Grundlagen geschaffen werden, um unter erneutem Einbezug der Bevölkerung eine Neubeurteilung insbesondere der Nutzungsplanung sowie des kommunalen Gesamtplanverkehrs (KGV) vornehmen zu können. Eine dieser Grundlage umfasst einen Entwicklungsrichtplan Dorfkerne/ Siedlungsgebiet (ERP). Mit dem ERP sollen die Funktion/Nutzung/Erschliessung der Dorfkerne sowie die Gestaltung der Freiräume aufgezeigt werden.

Zu Beginn der neuen Amtsperiode 2022/2025 beauftragte der Gemeinderat das Planungsbüro Metron AG, Brugg mit einer Beurteilung der vorhandenen Unterlagen. Diese wurde als grundsätzlich korrekt beurteilt. Allerdings brauchte es Anpassungen aufgrund von Gesetztesänderungen. Zudem mussten die Anliegen der Petionäre bearbeitet werden. Der Gemeinderat beschloss die weiteren Prozessschritte und beauftragte die Metron AG mit deren Umsetzung. 

Petition “Und jetzt?”

Petitionspapier überwiesen, in welchem grundlegende Ansätze der Ortsplanung kritisiert oder Präzisierungen/Anpassungen verlangt wurden. Im Positionspapier kritisiert wurden dabei u.a. Aspekte hinsichtlich der Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Fuss- und Veloverkehrs, der Zentrumsentwicklung, der Planung der Infrastrukturbauten, der Entwicklungsmöglichkeiten des ansässigen Gewerbes sowie diverse Punkte zum Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP) sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Weiter wurde der Einbezug der Bevölkerung bzw. die fehlende öffentliche Debatte kritisiert.

Hier finden Sie die eingereichte Petition.

Am 8. Juli 2024 gab der Gemeinderat den Petitionären Rückmeldung zu ihren Forderungen.

Die Antworten finden Sie hier.

Entwicklungsrichtplan (ERP)

Folgende Verfahrensschritte wurden zur Erarbeitung des behördenverbindlichen Entwicklungsrichtplan vorgenommen:

Planungsverfahren und Partizipation

Im Erarbeitungsprozess des vorliegenden ERP wurde ein breiter Einbezug der Bevölkerung im Rahmen einer Echogruppe durchgeführt. Diese umfasste 40 Personen aus Gewerbe, Landwirtschaft, politischen Parteien, Kirche und Vereinen. Dabei wurde nicht nur über die Arbeiten informiert, sondern mit den Anwesenden aktiv diskutiert und eingebrachte Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit aufgenommen. An zwei Echogruppensitzungen vom 19. Mai und 18. August 2022 sowie am Partizipationstag vom 3. Dezember 2022 wurden die Inhalte des Entwicklungsrichtplans und insbesondere die drängenden Fragen zur Zentrumsentwicklung, der unterschiedlichen Dorfkerne, der Einkaufsnutzungen, der Verkehrssituation und nicht zuletzt der Aufenthaltsqualität und Identität besprochen.

Hier finden Sie den Bericht zur ersten Sitzung der Echogruppe vom 19. Mai 2022.

Hier finden Sie den Bericht zur zweiten Sitzung der Echogruppe vom 18. August 2022.

Hier finden Sie den Bericht zum Partizipationstag vom 3. Dezember 2022

Mitwirkung Wahl Verkaufsstandorte

Die Mitwirkung fand vom Dienstag, 25. April bis Donnerstag, 25. Mai 2023 statt. Am 25. April 2023 wurde die Umfrage an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss der Mitwirkung wurden die Rückmeldungen und Antworten der Bevölkerung ausgewertet.

Die Antworten zu den eingegangenen Fragen finden Sie hier.

Die breit abgestützte Bevölkerungsumfrage zu den vier vorgestellten potenziellen Einkaufsstandorte hat ergeben, dass keiner der Standorte die Teilnehmenden vollends überzeugen konnten. Bei allen vier Standorten hielten sich die Befürworterinnen und Befürworter sowie die kritisch eingestellten Personen in etwa die Waage.

Behördenverbindliches Planungsinstrument

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. August 2024 die Massnahmenblätter des Entwicklungsrichtplanes und damit die künftige Dorfentwicklung auf der Basis der Ergebnisse der Partizipation, der Rückmeldungen des Kantons und der Planungsverbände BadenRegio und ZurzibietRegio festgelegt. Der ERP bildet die Grundlage zur Überarbeitung der Nutzungsplanung.

Den Bericht zum Entwicklungsrichtplan finden Sie hier.

Die Visualisierung des Entwicklungsrichtplanes finden Sie hier.

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der vorliegende KGV von 2020 hat durch die geplante Sanierung der Hauptstrasse 282 Änderungen erfahren. Einzelne Forderungen betreffend Velo- und Fussgängerrouten können bereits umgesetzt werden.

Durch die laufende «Gesamtverkehrsplanung Baden und Umgebung» des Kantons Aargau sind ebenfalls ergänzende Projekte wie beispielsweise eine Dosierungsanlage im Gebiet der Tiefenwaage angedacht.

2026 nach Abschluss der obengenannten Planungen/Projekte soll der KGV überarbeitet werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Kanton so vereinbart.

Den KGV der Gemeinde Ehrendingen finden Sie hier.