Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr verfügt, dass für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuer- und Feuerwerksverbot, bis auf Widerruf, herrscht.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich für das Feuern jeglicher Art. Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Bitte beachten Sie die offiziellen Medienmitteilung des Kantons und das Merkblatt.