Die Gemeinde Ehrendingen gibt hiermit bekannt, dass die im Rahmen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) festgelegte Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet "Gewerbezone Böndleren" aufgehoben werden soll. Die bisher für das Gebiet "Gewerbezone Böndleren" geltende Verpflichtung zur Erstellung des Gestaltungsplans wird ersatzlos aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht, bauliche Entwicklungen in diesem Gebiet auf Grundlage eines vorgängig zu erstellenden und genehmigten Gestaltungsplans vorzunehmen.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. April 2026 bis am 11. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung Ehrendingen, Gemeindehaus, Brunnenhof 6, auf, und können während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gleichzeitig können im Rahmen der Mitwirkung (§ 3 BauG) von der Bevölkerung allgemeine Hinweise, Vorschläge oder Bemerkungen zum Planungsvorhaben eingereicht werden. Im Mitwirkungsverfahren ist jedermann eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen.
Nach Abschluss des Auflageverfahrens wird die Vorlage dem zuständigen Organ (Einwohnergemeindeversammlung) zur Beschlussfassung unterbreitet.
Gemeinderat Ehrendingen