Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz wieder ab. Gleichzeitig finden in Ehrendingen die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Dafür legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das kleinere Couvert und unterschreiben den Stimmrechtsausweis. Diesen legen Sie nun in das grosse Couvert, in welchem Ihnen die Unterlagen zugestellt wurden. Achten Sie darauf, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung Ehrendingen ersichtlich ist. Sobald das kleine Couvert ebenfalls hineingelegt wurde, kann das Abstimmungscouvert per Post an die Gemeinde zugestellt werden. Falls Sie das Abstimmungscouvert beim Öffnen beschädigt haben, melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Gerne händigen wir Ihnen ein neues aus.
Für die Gemeindewahlen können im 1. Wahlgang alle stimmberechtigten Personen gültige Stimmen erhalten.
Ihre Stimme für den Gemeindeammann und den Vizeammann ist nur gültig, wenn Sie diese auf dem Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat aufführen. Die entsprechenden Namen sind somit zweimal auf den Wahlzettel zu setzen.
Führen Sie den Namen einer kandidierenden Person nur als Gemeindeammann oder Vizeammann auf, ist die Stimme ungültig. Hingegen können Sie eine als Gemeindeammann oder Vizeammann kandidierende Person nur als Gemeinderat wählen.