Feuerwerksverbot am 1. August 2026

24.07.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 24. Juni 2026 die Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Der Kanton hat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Auch ausserhalb dieser Bereiche besteht ein erheblich erhöhtes Brandrisiko.

In der Gemeinde Ehrendingen dürfen Feuerwerkskörper grundsätzlich nur am 1. August und am 31. Dezember abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt.

Mit Präsidialverfügung vom 23. Juli 2026 wurde deshalb beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Ehrendingen zu verbieten. Damit soll die Gefahr von Bränden reduziert werden.

Hier finden Sie die Präsidialverfügung.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Einhaltung des Verbots.