Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag

03.06.2026

Der „Fronleichnam“ (in diesem Jahr ist er am Donnerstag, 4. Juni 2026) führt immer wieder zu Anfragen, ob an diesem Tag in Ehrendingen gearbeitet werden darf oder nicht. Die Feiertage im Kanton Aargau sind gesetzlich, meistens nach Bezirk, geregelt. So hält das kantonale „Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht“ fest, dass Fronleichnam im ganzen Bezirk Baden – mit Ausnahme der Gemeinde Bergdietikon – ein gesetzlicher Feiertag ist.