Gemeinderatssitzungen in virtueller oder hybrider Form

11.02.2026

Im Zusammenhang mit der Durchführung von virtuellen oder hybriden Gemeinderatssitzungen wurde das Gemeindegesetz des Kantons Aargau per 01. Januar 2026 angepasst. Der Gemeinderat hat deshalb das kommunale Geschäfts- und Kompetenzreglement entsprechend angepasst, damit die Grundlagen für die Durchführung von virtuellen und hybriden Gemeinderatssitzungen im Gemeinderat Ehrendingen möglich sind.