Im Zusammenhang mit der Durchführung von virtuellen oder hybriden Gemeinderatssitzungen wurde das Gemeindegesetz des Kantons Aargau per 01. Januar 2026 angepasst. Der Gemeinderat hat deshalb das kommunale Geschäfts- und Kompetenzreglement entsprechend angepasst, damit die Grundlagen für die Durchführung von virtuellen und hybriden Gemeinderatssitzungen im Gemeinderat Ehrendingen möglich sind.