Die 5-tägige Nachmeldefrist für
Vizeammann (1 Sitz)
Stimmenzählende (2 Sitze)
Stimmenzählende-Ersatz (1 Sitz)
lief am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, ab. Während der Nachmeldefrist sind keine Anmeldungen eingetroffen.
Nachdem für die oben genannten Kommissionen / Funktionen die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl Sitze entspricht, hat das Wahlbüro gemäss § 33a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 21. Oktober 2025 die nachstehenden Kandidierenden für die Amtsperiode 2026/2029 in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Vizeammann (1 Sitz)
- Frei, Roger, 1969, von Ehrendingen AG, Im Winkel 7, parteilos, neu
Stimmenzählende (2 Sitze)
- Büchi, Gabriela, 1988, von Stallikon ZH, Im Moos 14, parteilos, neu
- Ackle, Jana, 1979, von Ehrendingen AG und Ueken AG, Breitwies 18, parteilos, neu
Stimmenzählende-Ersatz (1 Sitz)
- Grimm, Marvin, 2006, von Turgi AG, Grosswisen 6, parteilos, neu
Der auf den 30. November 2025 angesetzte 2. Wahlgang des Vizeammans und der Stimmenzählenden sowie Stimmenzählenden-Ersatz an der Urne findet somit nicht statt.
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses in der Rundschau Nord vom 23. Oktober 2025, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Ehrendingen, 21. Oktober 2025
WAHLBÜRO EHRENDINGEN