Die im Februar zugestellte provisorische Steuerrechnung basiert grundsätzlich auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren. Wesentliche Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens während des laufenden Jahres können bei Meldung durch die Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie für Meldungen dieser Art das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung. Dieses Hilfsblatt erhalten Sie bei unserem Gemeindesteueramt oder hier.
Bei Fragen erreichen Sie unsere Abteilung Steuern telefonisch unter 056 200 77 50 oder per Mail: steuern(at)ehrendingen.ch.
Vergütungszins für Vorauszahlungen:
Sämtliche vor dem 31. Oktober geleisteten Akontozahlungen (auch Raten) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0,3 Prozent honoriert.
Vergütungszins für Überzahlungen:
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0,3 Prozent gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder umgebucht werden.
Verzugszins:
Die provisorischen Steuern 2026 sind am 31. Oktober 2026 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ab 1. November 2026 ein Verzugszins von 5 Prozent berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Die Verzugszinsrechnung wird Ihnen nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2026 zugestellt. Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Benötigen Sie Hilfe? Unter www.budgetberatung.ch finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.