Ende Januar/Anfang Februar 2026 wurden die Steuererklärungen 2025 durch das Kantonale Steueramt zugestellt. Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:
ETax:
Das kostenlose PC-Programm kann unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Steuererklärung inkl. Belege kann in elektronischer Form übermittelt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Die mit ETax2025 ausgefüllte und elektronisch übermittelte Steuererklärung inkl. Belege kann ohne Unterschrift eingereicht werden. Die mit der Steuererklärung nicht elektronisch übermittelten Belege müssen weiterhin zusammen mit dem Steuererklärungsbogen eingereicht werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Steuererklärungsbogen oder im ETax-Programm. Sollten Sie mit der Anwendung von ETax Probleme haben, steht Ihnen wieder die Hotline ETax unter 062 835 25 55 oder etax@ag.ch gerne zur Verfügung.
Fristerstreckung:
Hier kann eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden, oder Sie scannen den QR-Code auf Seite 1 der Steuererklärung und gelangen automatisch zur Website «Fristerstreckung beantragen». Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen «Code» (auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt) oder Ihr Geburtsdatum.
Einreichung der Steuererklärung:
Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis am 31. März 2026 einzureichen. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2026 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer etc.).