Leinenpflicht für Hunde am Waldrand und im Wald

24.03.2026

Der Frühling rückt immer näher! 

Die Wildtiere gebären ihren Nachwuchs. Rehe setzen ihre Kitze bevorzugt in Wiesen am Waldrand oder im Wald. 

Darum gilt an diesen Orten vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz oder bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. 

Bitte nehmen Sie ihren Hund auch an die Leine bei Begegnungen mit Menschen oder anderen Hunden.