Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen

24.03.2026

Die Abgabefristen der ausgefüllten Steuererklärungen 2025 sind: 31. März 2026 für unselbständig Erwerbende bzw. 30. Juni 2026 für selbstständig Erwerbende. Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden für zu spät eingereichte Steuererklärungen die folgenden Gebühren erhoben:

  • 1. Mahnung Steuererklärung      CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung      CHF 50.00

Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Gesuche sollen jedoch rechtzeitig beim Steueramt Ehrendingen-Freienwil eingereicht werden.