Die Gemeinde Ehrendingen betreibt im Gemeindegebiet mehrere Entsorgungsstellen zur ordnungsgemässen Entsorgung von Abfällen gemäss den geltenden Vorschriften. Die Art der Entsorgung ist bei den jeweiligen Anlagen verbindlich geregelt und zwingend einzuhalten. In letzter Zeit werden vermehrt gravierende Missstände festgestellt. Abfälle werden unsachgemäss entsorgt oder widerrechtlich auf dem Boden abgelegt. Dieses Verhalten ist inakzeptabel und kann nicht toleriert werden. Die Benutzerinnen und Benutzer der Entsorgungsstellen werden hiermit ausdrücklich aufgefordert, sämtliche Anordnungen und Vorschriften konsequent einzuhalten. Die Anlagen sind jederzeit sauber und ordnungsgemäss zu verlassen. Festgestellte Missstände können der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Werden durch das Gemeindepersonal Fehlentsorgungen oder Verunreinigungen festgestellt, behält sich die Gemeinde ausdrücklich vor, Verstösse zu ahnden und sämtliche daraus entstehenden Aufwände und Kosten den Verursachern zu belasten.