Wahlen / Abstimmungen

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen sind zu folgender Zeit geöffnet:

  • Sonntag 09.45 - 10.15 Uhr (Gemeindehäuser Oberdorf und Unterdorf)

Benutzen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

 

 

So stimmen Sie richtig ab

Hier finden Sie ein Erklärvideo für die briefliche Stimmabgabe.

Easy-Vote

Auf easyvote.ch werden die aktuellen Abstimmungsvorlagen auf Bundes- und Kantonsebene jeweils mit einfachen Videos verständlich erklärt.

Auch finden Sie dort einige wichtige Informationen zu den Wahlen und zur generellen schweizer Politik.